FEBO BAVARIA Lohnsteuerhilfeverein

Beratungsstelle Nr. 1 – Elvira Fech

Jedes Jahr verschenken viele Bürger ihnen zustehendes Geld an den Staat, indem sie keine oder eine lückenhafte Steuererklärung abgeben.

Wir helfen Ihnen dabei, alle Steuervorteile zu nutzen, so dass Sie das Ihnen zustehende Geld sicher zurück erhalten.

Beratungsstellenleiterin

Frauentorgraben 43
90443 Nürnberg

+49-911-2559465
+49-176-20255299

Sprechstunde:
Di - Do - Fr
13:00 - 14:00 Uhr

fech@febo-bavaria.de
+49-911-2559540

Di - Do - Fr
13:00 - 17:00 Uhr

Samstag
11:00 - 13:00 Uhr

wenn nur Einkünfte aus
  • nicht selbständiger Arbeit,
  • wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente und Pension)
  • Unterhaltsleistungen
vorliegen und/oder Einkünfte aus
  • Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • Vermietung und Verpachtung
  • privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. sog. Spekulationsgeschäften) erzielt werden
die insgesamt 13.000,- € bei Alleinstehenden bzw. 26.000,-€ bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung

  • Berechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheids auf Richtigkeit
  • Durchführung von Einspruchsverfahren

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Leistungen

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Eigenheimzulage
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Freistellung von der Abgeltungsteuer
  • Steuerliche Förderung zur zusätzlichen Altersvorsorge (Riester, Rürüp)

Wir betreuen und beraten Sie ganzjährig zu vielen Themen

  • Steuerklassenwahl
  • Nutzung von Steuervorteilen
  • Alterseinkünftegesetz
  • Steuerliche Förderung der Altersvorsorgezulage
  • Beantragung von Leistungen
  • Fragen bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung

Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
(Dieser ist steuerlich absetzbar.)