wenn nur Einkünfte aus
- nicht selbständiger Arbeit,
- wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente und Pension)
- Unterhaltsleistungen
- Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
- Vermietung und Verpachtung
- privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. sog. Spekulationsgeschäften) erzielt werden
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung
- Berechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
- Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheids auf Richtigkeit
- Durchführung von Einspruchsverfahren
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Leistungen
- Lohnsteuerermäßigung
- Kindergeld
- Arbeitnehmersparzulage
- Wohnungsbauprämie
- Eigenheimzulage
- Nichtveranlagungsbescheinigungen
- Freistellung von der Abgeltungsteuer
- Steuerliche Förderung zur zusätzlichen Altersvorsorge (Riester, Rürüp)
Wir betreuen und beraten Sie ganzjährig zu vielen Themen
- Steuerklassenwahl
- Nutzung von Steuervorteilen
- Alterseinkünftegesetz
- Steuerliche Förderung der Altersvorsorgezulage
- Beantragung von Leistungen
- Fragen bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung
Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
(Dieser ist steuerlich absetzbar.)