wenn nur Einkünfte aus
  • nicht selbständiger Arbeit,
  • wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente und Pension)
  • Unterhaltsleistungen
vorliegen und/oder Einkünfte aus
  • Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • Vermietung und Verpachtung
  • privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. sog. Spekulationsgeschäften) erzielt werden
die insgesamt 13.000,- € bei Alleinstehenden bzw. 26.000,-€ bei Ehegatten nicht übersteigen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung

  • Berechnung des voraussichtlichen Ergebnisses
  • Komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheids auf Richtigkeit
  • Durchführung von Einspruchsverfahren

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Leistungen

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • Eigenheimzulage
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Freistellung von der Abgeltungsteuer
  • Steuerliche Förderung zur zusätzlichen Altersvorsorge (Riester, Rürüp)

Wir betreuen und beraten Sie ganzjährig zu vielen Themen

  • Steuerklassenwahl
  • Nutzung von Steuervorteilen
  • Alterseinkünftegesetz
  • Steuerliche Förderung der Altersvorsorgezulage
  • Beantragung von Leistungen
  • Fragen bezüglich Ihrer Einkommensteuererklärung

Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
(Dieser ist steuerlich absetzbar.)